Über uns
MB Detektive Regensburg
Seit 2018 beraten unsere Spezialisten Kunden aus der
Wirtschaft, Rechtsanwälte und Privatpersonen zu Fragen der Informationsbeschaffung für Rechtssachen, Schadensabwehr, Prävention und Risikosteuerung.
Wir ermitteln diskret in Ihrem Auftrag.
Ursprünglich als Detektei für Kunden aus der Region Regensburg und der Oberpfalz, betreuen wir inzwischen Kunden im gesamten Bundesgebiet und dem europäischen Ausland.
Internationale und national tätige Anwaltskanzleien, Personen des öffentlichen Lebens und bekannte börsennotierte Unternehmen gehören neben anderen Firmen zu den Klienten der MB Detektive.
Die Berufsordnung der Detektive und zahlreiche Rechtsnormen sind Maßstab und der bei Polizei
und Sicherheitsbehörden ausgebildeten Privatdetektive aus Regensburg.
Gerne stehen wir Ihnen für ein kostenfreies und vertrauliches
Informationsgespräch in unserem Regensburger Büro zur Verfügung.


Das Wichtigste unserer Detektei im Überblick:
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Seit 2018 in Regensburg erfolgreich im Einsatz.
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Faire und kostengünstige Honorare.
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Professionell ausgebildete Ermittler.
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Kostenfreies Erstgespräch.
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Absolute Diskretion.
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquote.
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Gerichtsverwertbare Beweisführung.
Wie können wir Ihnen behilflich sein?
Unsere Leistungen
Privatdetektiv
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Partnerprobleme/Untreue
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Sorgerecht
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Widerrechtlicher Unterhalt
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Kindesrückführung
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Vermisste Personen
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Heiratsschwindler
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Nachbarschaftsstreitigkeiten
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Bonitätsermittlung
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Drohbriefe
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Nachstellungen
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Stalking
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Problem-Jugendliche
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Sachbeschädigung
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Treuetest
Wirtschaftsdetektei
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Abhöraktionen | Lauschangriffe
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IT Forensik | Computer-Forensik
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Versicherungsbetrug
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Einschleusungen
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Lohnfortzahlungsbetrug
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Spesenbetrug
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Abrechnungsbetrug | Arbeitszeitbetrug
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Diebstahl & Warenschwund
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Nebentätigkeit
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Verstoß gegen UWG
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Fahrzeugsicherstellung
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Wirtschaftsspionage
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Mietnomaden
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Verleumdung | Üble Nachrede
Detektivkosten sind erstattungsfähig

Gerichtsurteile
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: "wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war". Wenn also beispielsweise ein Mann seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen.
(Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht:
Mitarbeiterüberwachung ist zulässig!
Das BAG - Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt.
(berechtigtes Interesse)